SUP & UVP

Atomkraftwerk Cattenom - Bildquelle: Ute Schlumpberger

Atomkraftwerk Cattenom - Bildrechte: © Ute Schlumpberger

 

Atomkraftwerk Cattenom - Bildquelle: Ute Schlumpberger

Atomkraftwerk Cattenom - Bildrechte: © Ute Schlumpberger

Welche Bedeutung haben grenzübergreifende Strategische Umweltprüfung (SUP) & grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Aarhus- und Espoo-Konventionen für EU-Mitgliedsstaaten?

Beide Konventionen, die Aarhus- und Espoo Konventionen sind EU-Konventionen, haben alle EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Egal ob Laufzeitverlängerung, Endlagersuche oder Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung, u.s.w. oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“: Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten von Anfang an.
 

Cattenom-Fallout - Radioaktive Wolke über dem Saarland – Rheinland-Pfalz bei Windrichtung aus SW

Bildquelle: OpenStreetMap 

Foto 1: Anti Atom Demo Paris 10.06.2010 - Bildrechte: © Ute Schlumpberger.

Foto 2: Anti Cattenom Demo in Metz, Place St. Louis 27 September 2014 - Bildrechte: © Ute Schlumpberger

Falls Frankreich z.B. Laufzeitverlängerungen seiner französischen Atomreaktoren ohne grenzübergreifende Strategische Umweltprüfung (SUP) & grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) "durchboxt", verstößt Frankreich nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. In diesem Sinne, werden die französischen laufzeitverlängerten Atomreaktoren ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Aarhus- und Espoo-Konventionen zu schwarz betriebenen AKWs. Der Schwarzbetrieb hat bereits Gültigkeit bei nicht umgesetzter grenzübergreifender Strategischer Umweltprüfung (SUP).

Die französischen Laufzeitverlängerungen sind nach Aarhus- und Espoo-Konvention grenzüberschreitend SUP – & UVP-pflichtig sowie nach der FFH-RL genehmigungspflichtig.

In Hinsicht, dass die Laufzeitverlängerung bei den belgischen AKWs Doel 1 und 2 ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, haben belgische NGOs beim EuGH ein angestrebtes Verfahren in die Wege geleitet, woraufhin der EuGH in seinem Urteil Mitte Februar 2021 die Laufzeitverlängerungen nicht anerkannte. Belgien muss demnach die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung nachholen.
 
In einem Gemeinschaftsbrief der Bürgerinitiative Cattenom Non Merci & der Aarhus Konvention Initiative (per Einschreiben) forderten wir Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 15. März 2021 die Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren ein,

Gemeinschafts-Brief der Bürgerinitiative Cattenom Non Merci & der Aarhus Konvention Initiative an Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze per Einschreiben mit Rückantwort sowie per E-Mail

Bürgerinitiative Cattenom Non Merci

Frau Ute Schlumpberger
Mustermannstrasse X
D – 00000 Mustermann

Aarhus Konvention Initiative

Frau Brigitte Artmann
Mustermannstrasse XY
D – 00000 Mustermann

Web: https://www.aarhus-konvention-initiative.de/
E-Mail: brigitte-artmann@gmx.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Stresemannstraße 128 -130
10117 Berlin
E-Mail: svenja.schulze@spd-muenster.de


Einschreiben mit Rückschein

15. März 2021

Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren.

Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Schulze,

am 04. Dez. 2020 nahmen wir mit Ihrem Ministerium via Mail; poststelle@bmwi.bund.de sowie; info@bmwi-bund.de-mail.de Kontakt auf, bzgl. unserer Forderung um Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren.
Leider blieb unser Schreiben bis heute ohne jegliche Reaktion seitens Ihres Ministeriums an uns.

Aufgrund dessen nehmen wir heute Kontakt per Einschreiben mit Rückschein mit Ihnen persönlich auf.

Am 23. Februar 2021 entschied die französische Atomaufsicht (ASN) über die Bedingungen für den weiteren Betrieb der 900 MW-Reaktoren des französischen Elektrizitätsunternehmen EDF; diesbezüglich über die 10-jährige Laufzeitverlängerung der betagten französischen AKW-Meiler. Die ASN ist entschlossen, nachdem die letzte 10 Jahres-Wartung vieler Meiler abgeschlossen ist, die Laufzeitverlängerung der französischen Reaktoren auf 50 Jahre anzuheben; de facto sollen diese Reaktoren für zehn Jahre länger betrieben werden, als ursprünglich geplant. Dabei sind die betroffenen Reaktoren zwischen 1970 und 1980 gebaut worden. Sie sind am Ende ihrer Laufzeit angekommen. Die Versprödung und Materialermüdung macht sie um so gefährlicher, je älter sie werden. Wir verweisen hier auch auf das flexRisk Projekt des BOKU Wien, das lhnen bekannt ist. Die Quellterme der einzelnen Reaktoren machen klar, wie groß der radioaktive Fallout in Europa sein kann.

Wie wir der Presse (1) entnehmen, kritisieren Sie selbst, sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Schulze, die Pläne der Laufzeitverlängerungen in Frankreich und sagen; wir zitieren; „Laufzeitverlängerungen seien der falsche Weg“ und erwarten von Frankreich, den betroffenen Nachbarstaaten und der interessierten Öffentlichkeit auch jenseits der französischen Grenzen bei den geplanten Laufzeitverlängerungen jeweils eine umfassende grenzüberschreitende Beteiligung zu ermöglichen. Das begrüßen wir sehr.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung sollte aber nicht erst bei grenzübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für jeden einzelnen Reaktor beginnen. Sondern bereits in der Gesamtheit der Anzahl der vielen Reaktoren mit einer grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfung (SUP). Und danach dann die UVP für jedes einzelne Objekt.

Wir berufen uns hier auch auf die Aarhus Konvention Artikel 7 (Pläne und Programme) und die Espoo-Konvention, sowie die SUP-Direktive (2001/42/EG); beide Konventionen hat auch Frankreich unterzeichnet. Auch die SUP-Direktive gilt in Frankreich.

Auch bei Artikel 7 der Aarhus Konvention, bei Plänen und Programmen, hat die betroffene Öffentlichkeit das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten von Anfang an.

Falls die Laufzeitverlängerungen in Frankreich ohne grenzübergreifende Strategische Umweltprüfung (SUP) genehmigt würden, würde Frankreich nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. In diesem Sinne würden die französischen AKWs zu schwarz betriebenen AKWs. Sie würden ihre Zulassung also verlieren.

Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Schulze, entsprechend Ihren am Donnerstag, den 11. März 2021 vorgestellten 12 Punkte Plan, den wir sehr wohlwollend begrüßen, fragen wir Sie, wann Sie in Frankreich um eine Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der unten angeführten französischen Atomreaktoren ersuchen werden?

Falls die grenzübergreifende Strategische Umweltprüfung (SUP) von Frankreich nicht umgesetzt werden würde, fragen wir Sie, sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Schulze, wann Sie in Frankreich gemäß Ihrem 12 Punkte Plan um grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gemäß der Espoo-Konvention zu den Laufzeitverlängerungen der unten angeführten französischen Reaktoren ersuchen werden? (2); wobei wir hiermit diese grenzübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der unten angeführten französischen Atomreaktoren mit unserem Schreiben als Mitglieder*innen der betroffenen Öffentlichkeit verbindlich einfordern.

Centrale nucléaire du Blayais
Centrale nucléaire du Bugey
Centrale nucléaire de Chinon B
Centrale nucléaire de Cruas
Centrale nucléaire de Dampierre-en-Burly
Centrale nucléaire de Gravelines
Centrale nucléaire de Saint-Laurent-des-Eaux
Centrale nucléaire du Tricastin

Bei diesen erwarteten UVP-Verfahren bitten wir Sie zu beachten:

Die Dokumente müssen in deutsche Sprache übersetzt werden. Einwendungen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden können. Ausreichend lange Einwendungsfristen müssen gewährt werden.
Es reicht nicht aus, der Öffentlichkeit in den Nachbarländern nur einen unverbindlichen Debat Public anzubieten.

Frankreich will diese Reaktoren auf einen ähnlichen Sicherheitsstatus bringen, wie den neuen EPR-Reaktor mit Core Catcher. Das ist bei diesen alten Reaktoren unmöglich. Da aber dennoch in dieser Laufzeitverlängerung gravierende technische Änderungen geplant sind, bedarf es einer rechtsverbindlichen Beteiligung mit SUP und danach UVP unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der UVP-Direktive (2011/92/EU), evtl. relevanten Protokollen und vor allem der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgerinitiative Cattenom Non Merci

Frau Ute Schlumpberger

Aarhus Konvention Initiative

Frau Brigitte Artmann

1) https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/franzoesische-atomaufsicht verlaengert-laufzeit-von-betagten-edf-meilern-9851876

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Bürgerinitiative Cattenom Non Merci, fordert zur Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden SUP „Laufzeitverlängerung“ der französichen Reaktoren auf.

04. Dez. 2020

Wir berufen uns auf die Aarhus- und Espoo-Konventionen; beides sind EU-Konventionen, die wie alle EU-Mitgliedsstaaten auch Frankreich unterzeichnet hat. Egal ob Laufzeitverlängerung, Endlagersuche oder Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung, u.s.w. oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“: Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten von Anfang an. Falls die Laufzeitverlängerungen der französischen Reaktoren ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeboxt werden sollten, verstößt Frankreich nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. In diesem Sinne; die französischen laufzeitverlängerten Reaktoren werden ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Aarhus- und Espoo-Konventionen zu schwarz betriebenen AKWs. Der Schwarzbetrieb hat bereits Gültigkeit bei nicht umgesetzten grenzübergreifenden Strategischen Umweltprüfungen (SUP).

Die französischen Laufzeitverlängerungen sind nach Aarhus- und Espoo-Konvention grenzüberschreitend SUP – & UVP-pflichtig sowie nach der **FFH-RL genehmigungspflichtig. In Hinsicht, dass die Laufzeitverlängerung bei den belgischen AKWs Doel 1 und 2 ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, haben belgische NGOs beim EuGH ein angestrebtes Verfahren in die Wege geleitet, woraufhin der EuGH in seinem Urteil Mitte Februar 2021 die Laufzeitverlängerungen nicht anerkannte. Die grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen durchgeführt werden.

Ute Schlumpberger ist Vorsitzende der Bürgerinitiative Cattenom Non Merci sowie Mitglied seit Gründung der Aarhus Konvention Initiative https://www.aarhus-konvention-initiative.de/über-uns/ und arbeitet eng mit Brigitte Artmann zusammen, die umfassende rechtliche Kenntnisse bzgl. der Aarhus und Espoo Konventionen besitzt.

FFH-RL ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union; korrekte Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Unsere Aufforderung um Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden SUP „Laufzeitverlängerung“ der französischen Reaktoren sendeten wir am 04. Dez. 20 per E-Mail an folgende Ministerien/Minister/Personen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 11019 Berlin

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de, info@bmwi-bund.de-mail.de

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland

Herrn Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, minister@umwelt.saarland.de

Herrn Sebastian Thul, Staatssekretär für Umwelt und Verbraucherschutz, staatssekretaer@umwelt.saarland.de

Herrn Timo Albrecht, Büroleiter Ministerbüro, t.albrecht@umwelt.saarland.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), RSI4@bmu.bund.de, alice.kinne@bmu.bund.de

Frankreich: point-focal.espoo@developpement-durable.gouv.fr
 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

04. Dezember 2020

wir fordern Sie dazu auf, in Frankreich unverzüglich um Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden SUP bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen, der auf der Internetseite der Autorité de sûreté nucléaire;

– ASN https://www.asn.fr/

https://www.asn.fr/L-ASN/Appuis-techniques-de-l-ASN/Les-groupes-permanents-d-experts/Groupe-permanent-d-experts-pour-les-reacteurs-nucleaires-GPR/Seance-des-18-et-19-janvier-2012 der hiesig beschriebenen Atomreaktoren, unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention zu ersuchen.

Dokumente müssen in deutsche Sprache übersetzt werden. Einwendungen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden können. Ausreichend lange Einwendungsfristen müssen gewährt werden. Es reicht nicht aus, der Öffentlichkeit in den Nachbarländern nur einen unverbindlichen Debat Public anzubieten. Frankreich will diese Reaktoren auf einen ähnlichen Sicherheitsstatus bringen, wie den neuen EPR-Reaktor mit Core Catcher. Das ist bei diesen alten Reaktoren unmöglich. Da aber dennoch in dieser Laufzeitverlängerung gravierende technische Änderungen geplant sind, bedarf es einer rechtsverbindlichen Beteiligung unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention.

Mit freundlichen Grüßen,

Ute Schlumpberger

Bürgerinitiative Cattenom Non Merci

 

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