Evakuierungszone im Falle eines Super-GAU im Atomkraftwerk Cattenom.
In welcher Zone leben Sie?
Grafik-Rechte: © Francois D.
Für die u.a. öffentliche & verbindliche Einforderung wurden vom 01.06. bis zum 30.06.24 Mit-Unterzeichner gesammelt.
Wir sendeten die Einforderung mit den gesammelten Mit-Unterzeichnern am 01.07.2024 per E-Mail;
- an die saarl. Umweltministerin Petra Berg
sowie um ausreichende politische Teilhabe zu erlangen,
- an die Rheinland-Pfälzische Umweltministerin Katrin Eder;
- sowie an die Bundesumweltministerin Steffi Lemke.
Die Daten der Mit-Unterzeichner werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Siehe Datenschutzhinweis unterhalb.
Die Einforderung als MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit findet ihr unterhalb in Textform
Vielen Dank für eure zahlreiche Teilhabe!!
Bürgerinitiative Cattenom Non Merci
Einforderung als MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit
Bürgerinitiative Cattenom Non Merci
Frau Ute Schlumpberger
Mustermannstrasse 3
00000 Musterstadt
E-Mail: cattenomnon@gmail.com
Web: https://www.cattenom-non-merci.org
Schreiben per E-Mail an:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Z.Hd. Frau Umweltministerin Petra Berg
E-Mail: ministerin@umwelt.saarland.de
Büroleitern der saarl. Umweltministerin
Frau Jasmin Alt
E-Mail: j.alt@umwelt.saarland.de
Musterstadt, den 01. Juli 2024
Einforderung als MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit
Einforderung der Bürgerinitiative Cattenom Non Merci, einerseits als MitgliederInnen, sowie gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit zur Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden strategischen Umweltprüfung (SUP) der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren Cattenom; ganz besonders hier mit Kenntnisstand der geplanten Laufzeitverlängerung für Reaktor 1 im AKW Cattenom.
Zudem fordern wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci, einerseits als MitgliederInnen, sowie gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit zu den bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren Cattenom; ganz besonders hier mit Kenntnisstand der geplanten Laufzeitverlängerung für Reaktor 1 im AKW Cattenom, verbindlich zur Beteiligung grenzübergreifender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Berufung auf die Aarhus Konvention Artikel 7 (Pläne und Programme) sowie auf die Espoo-Konvention, sowohl auf die SUP-Direktive (2001/42/EG) ein.
Darüber hinaus fordern wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci als MitgliederInnen, und gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit, Frau Umweltministerin Petra Berg, sowie Frau Umweltministerin Katrin Eder, und Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke, mit Frankreich konkrete grenzübergreifende Verhandlungen zu führen, und sich zeitnah vor Ablauf der 40 Jahre Betriebszeit für die endgültige Stilllegung von Reaktor 1 sowie in Folge der Reaktoren 2, 3, 4 einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Umweltministerin Petra Berg,
im Dez. 2020 nahmen wir mit Ihrem Ministerium via E-Mail Kontakt auf; zu besagtem Zeitpunkt mit Herrn Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, E-Mail: minister@umwelt.saarland.de
sowie Herrn Sebastian Thul, Staatssekretär für Umwelt und Verbraucherschutz, E-Mail: staatssekretaer@umwelt.saarland.de
sowie Herrn Timo Albrecht, Büroleiter Ministerbüro, E-Mail; t.albrecht@umwelt.saarland.de,
- bzgl. der Einforderung der betroffenen Öffentlichkeit um Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden strategischen Umweltprüfung (SUP) nach der Aarhus Konvention bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren Cattenom, ganz besonders hier mit Kenntnisstand der geplanten Laufzeitverlängerung für Reaktor 1 im AKW Cattenom.
Unser Schreiben blieb bis heute ohne jegliche Reaktion seitens Ihres Ministeriums an uns.
Aufgrund dessen nehmen wir heute Kontakt mit Ihnen, Frau Umweltministerin Petra Berg auf.
Die EDF (Électricité de France) ist entschlossen, nachdem die letzte 10 Jahres-Wartung der Cattenom-Meiler abgeschlossen ist, die Laufzeitverlängerung der französischen Atomreaktoren Cattenom, primär Reaktor 1 sowie in Folge Reaktoren 2,3,4 auf 50 Jahre und länger anzuheben; de facto sollen diese Reaktoren für zehn Jahre und voraussichtlich darüber hinaus länger betrieben werden, als ursprünglich ausgelegt.
Dabei sind die betroffenen Reaktoren zwischen 1970 und 1983 gebaut worden. Sie sind am Ende ihrer ausgelegten Laufzeit angekommen. Die Versprödung und Materialermüdung macht sie um so gefährlicher, je älter sie werden. Wir verweisen hier auch auf das flexRisk Projekt des BOKU Wien, das Ihnen bekannt ist. Die Quellterme der einzelnen Reaktoren machen klar, wie groß der radioaktive Fallout in Europa sein kann.
Wie wir der Medieninfo auf der Internetseite Ihres Ministeriums, datiert auf den 23.04.2021 entnehmen, heißt es u.a.:
ZITAT: Das AKW Cattenom muss vom Netz genommen werden. Eine Laufzeit-Verlängerung ist unnötig und völlig inakzeptabel.
Die französische Regierung plant in den kommenden Jahren mehrere Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen. Die vorgelegte Studie zur Versorgungssicherheit zeigt, dass das AKW Cattenom zu jenen Anlagen zählen kann, die prioritär abgeschaltet werden können. Luxemburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland werden sich in enger Abstimmung für diesen überfälligen Schritt einsetzen und gegen die geplante Verlängerung der Betriebsdauer des AKW Cattenom über 40 Jahre hinaus vorgehen. Zudem werden sich die Länder für völlige Transparenz und Mitbestimmung einsetzen: Jegliche Verlängerung bedarf laut der internationalen Espoo-Konvention auch einer umfassenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung.
https://www.saarland.de/mwide/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/pm_2021_04_23_studie_auswirkungen_cattenom.html
ZITATENDE
Demnach zeigt sich Ihr Ministerium unserem Begehren sehr entgegenkommend, sehr geehrte Frau Umweltministerin Berg, dass u.a. Cattenom zu jenen Anlagen zählen kann, die prioritär abgeschaltet werden können. Des Weiteren, dass Luxemburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland sich in enger Abstimmung für diesen überfälligen Schritt einsetzen werden und gegen die geplante Verlängerung der Betriebsdauer des AKW Cattenom über 40 Jahre hinaus vorgehen; zudem werden sich die Länder für völlige Transparenz und Mitbestimmung einsetzen: Jegliche Verlängerung bedarf laut der internationalen Espoo-Konvention u.a. auch einer umfassenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das begrüßen wir insoweit sehr.
Wir berufen uns bzgl. unseres Begehrens auf die Aarhus- und Espoo-Konventionen; beides sind EU-Konventionen; hier auf die Aarhus Konvention Artikel 7 (Pläne und Programme) sowie auf die Espoo-Konvention, sowie die SUP-Direktive (2001/42/EG); beide Konventionen hat auch Frankreich unterzeichnet. Auch die SUP-Direktive gilt in Frankreich.
Auch bei Artikel 7 der Aarhus Konvention, bei Plänen und Programmen, hat die betroffene Öffentlichkeit das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten von Anfang an.
Egal ob Laufzeitverlängerung, Endlagersuche oder Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung, u.s.w. oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“: Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit das Recht auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten von Anfang an.
Falls die Laufzeitverlängerungen der französischen Reaktoren ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen „durchgeboxt“ werden sollten, verstößt Frankreich nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. In diesem Sinne; die französischen laufzeitverlängerten Reaktoren werden ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Aarhus-und Espoo-Konventionen zu schwarz betriebenen AKWs. Der Schwarzbetrieb hat bereits Gültigkeit bei nicht umgesetzten grenzübergreifenden strategischen Umweltprüfungen(SUP).
Die französischen Laufzeitverlängerungen sind nach Aarhus-und Espoo-Konvention grenzüberschreitend SUP-&UVP-pflichtig sowie nach der **FFH-RL genehmigungspflichtig.
Falls die Laufzeitverlängerungen in den französischen Atomanlagen Cattenom ohne grenzübergreifende strategische Umweltprüfung (SUP) genehmigt würde, würde Frankreich nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. In diesem Sinne würden die französischen AKWs zu schwarz betriebenen AKWs. Sie würden ihre Zulassung also verlieren.
Sehr geehrte Frau Umweltministerin Berg; am Dienstag, dem 14. Mai 2024 fand im Casino in Cattenom der Bürgerdialog "Débat public" zur Laufzeitverlängerung Cattenom 1 statt, an dem direkt 2 Vertreter aus Luxemburg teilnahmen. Aus dem Saarland dagegen war keinerlei Präsenz von politischer Seite, die wurde kurzerhand vorher vom Saarland abgesagt.
Hinzukommend reicht es bei weitem nicht aus, der Öffentlichkeit in den Nachbarländern nur einen und zudem unverbindlichen "Débat public" anzubieten.
Mit diesem Hintergrund fragen wir Sie, sehr geehrte Frau Umweltministerin Berg, wann Sie in Frankreich um eine Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden strategischen Umweltprüfung (SUP) bezüglich der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der hier angeführten französischen Atomreaktoren Cattenom 1 und in Folge für die Reaktoren 2, 3, 4 ersuchen?
Hierbei fordern wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci, einerseits als MitgliederInnen, sowie gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit diese grenzübergreifende strategische Umweltprüfung (SUP) der hier angeführten französischen Atomreaktoren verbindlich ein.
Falls die grenzübergreifende strategische Umweltprüfung (SUP) von Frankreich nicht umgesetzt werden würde, fragen wir Sie zudem, sehr geehrte Frau Umweltministerin Berg, wann Sie in Frankreich gemäß der Espoo-Konvention grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu den Laufzeitverlängerungen von Reaktor 1 und in Folge für die Reaktoren 2, 3, 4 im AKW Cattenom ersuchen werden.
Wobei wir mit unserem Schreiben einerseits als MitgliederInnen, sowie gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit diese grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der hier angeführten französischen Atomreaktoren verbindlich einfordern.
Bei diesen erwarteten UVP-Verfahren bitten wir Sie zu beachten.
Die Dokumente müssen in deutscher Sprache übersetzt werden. Einwendungen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden können. Ausreichend lange Einwendungsfristen müssen gewährt werden.
Da aber dennoch in dieser Laufzeitverlängerung gravierende technische Änderungen geplant sind, bedarf es einer rechtsverbindlichen Beteiligung mit SUP und danach UVP unter der SUP-Direktive (2001/42/EG), der UVP-Direktive (2011/92/EU), evtl. relevanten Protokollen und vor allem der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention.
EDF kündigt Millionen Investitionskosten für die Laufzeitverlängerungen der hiesig genannten Reaktoren an. Selbst bei Investitionskosten zwischen 250&300 Millionen €-dies je Reaktor, muss man bedenken, dass trotz Milliarden € Investitionen es niemals nukleare Sicherheit für die BürgerInnen in der Saar-Lor-Lux Region geben wird.
Die Cattenom-Anlagen sind nicht für einen Betrieb über 40 Jahren ausgelegt, selbst nicht mit Nachrüstungen in Millionenhöhe. Diese Tatsachen legt auch ein neues Gutachten offen, das von Greenpeace Luxemburg in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten zeigt u.a. auf, dass die geplanten Nachrüstungen der französischen 1.300-MWe-Reaktoren nicht ausreichen, um die offiziellen Sicherheitsvorschriften von Atomkraftwerken zu erfüllen. Dazu gehört auch der Reaktorblock 1 in Cattenom, welcher im Jahr 2026 seine ursprüngliche Laufzeit von 40 Jahren erreichen wird.
Aufgrund der atomaren Risiken und des mangelhaften technischen Zustands der Cattenom-Anlagen und der nicht behebbaren technischen Mängel, fordern wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci als MitgliederInnen, und gleichermaßen mit MitgliederInnen der betroffenen Öffentlichkeit, Frau Umweltministerin Petra Berg, sowie Frau Umweltministerin Katrin Eder, und Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke darüber hinaus, mit Frankreich konkrete grenzübergreifende Verhandlungen zu führen, und sich zeitnah vor Ablauf der 40 Jahre Betriebszeit für die endgültige Stilllegung von Reaktor 1 sowie in Folge der Reaktoren 2, 3, 4 einzusetzen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Einschätzung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci
Ute Schlumpberger
Quellennachweise:
Mangelhaftes Sicherheitsniveau in Cattenom trotz geplanter Modernisierung, datiert auf den 18. April 2024
https://www.greenpeace.org/luxembourg/de/presseerklaerungen/21482/franzoesische-atomkraftwerke-laengere-lebensdauer-hoehere-risiken/
Um ausreichende politische Teilhabe zu erlangen, adressieren wir unsere o.a. verbindliche Einforderung zudem an folgende MinisterInnen:
● Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Z.Hd. Frau Umweltministerin Katrin Eder
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
● Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Z.Hd. Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke
E-Mail: zentrale@bmuv.de-mail.de
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
E-Mail: info@bmwi-bund.de-mail.de
● Bundestagsbüro Frau Steffi Lemke, MdB
E-Mail: steffi.lemke@bundestag.de
-------- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung & Erklärung --------
Mit unserer/meiner Unterstützung/Unterzeichnung der verbindlichen Einforderung als betroffene Öffentlichkeit zur Beteiligung an einer rechtsverbindlichen, grenzübergreifenden strategischen Umweltprüfung (SUP) der bekannt gewordenen Laufzeitverlängerungen der französischen Atomreaktoren Cattenom; ganz besonders hier mit Kenntnisstand der geplanten Laufzeitverlängerung für Reaktor 1 im AKW Cattenom sowie der Einforderung zur Beteiligung grenzübergreifender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Berufung auf die Aarhus Konvention Artikel 7 (Pläne und Programme) sowie auf die Espoo-Konvention, sowohl auf die SUP-Direktive (2001/42/EG), sowohl mit der Einforderung als betroffene Öffentlichkeit, dass mit Frankreich konkrete grenzübergreifende Verhandlungen geführt werden, und zeitnah vor Ablauf der 40 Jahre Betriebszeit für die endgültige Stilllegung von Reaktor 1 sowie in Folge der Reaktoren 2, 3, 4 einzusetzen, willige(n) wir/ich ein, dass wir/ich damit einverstanden sind/bin, dass durch unsere/meine Unterstützung/Unterzeichnung, unsere/meine Daten an o.g. folgende Ministerien, respektive MinisterInnen oder folgende BüroleiterIn, beziehungsweise Bundestagsbüro adressiert werden.
Wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci kommunizieren den Unterstützern/Unterzeichnern hiermit, dass wir die eingereichten und somit gesammelten Daten von Organisationen oder Initiativen sowie Personen; wie Postleitzahl, Ort & E-Mail Anschrift, alleinig dem o.a. Zweck der verbindlichen Einforderung an o.g. Ministerien, respektive MinisterInnen oder BüroleiterIn, beziehungsweise Bundestagsbüro adressieren.
Zweck der gesammelten Daten:
Wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci kommunizieren den Unterstützern/Unterzeichnern hiermit, dass wir die eingereichten und somit gesammelten Daten von Organisationen oder Initiativen sowie Personen; wie Postleitzahl, Ort & E-Mail Anschrift alleinig dem o.a. Zweck der verbindlichen Einforderung an o.g. Ministerien, respektive MinisterInnen oder BüroleiterIn, beziehungsweise Bundestagsbüro adressieren.
Wir, die Bürgerinitiative Cattenom Non Merci erklären den UnterstützernInnen/UnterzeichnernInnen hiermit, dass wir die für den o.a. Zweck eingereichten personenbezogenen Daten von Organisationen oder Initiativen sowie Personen; wie Postleitzahl, Ort & E-Mail Anschrift, nicht für andere Zwecke weiterleiten-nicht für andere Zwecke weitergeben-nicht für andere Zwecke verwenden und/oder nicht veröffentlichen sowie nicht speichern, und nur so lange, wie es für den beabsichtigten Zweck tatsächlich nötig ist, demnach bis zur Einsendung des o.a. Schreibens gesichert verwahren, und nach Einsendung unverzüglich löschen.
▪ Mitunterzeichner/Unterstützer der betroffenen Öffentlichkeit – Initiativen/Organisationen: aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir nicht die personenbezogenen Daten der mitunterzeichnenden Initiativen/Organisationen. Die eingereichten Daten von Organisationen/Initiativen, wie Ort & E-Mail Anschrift wurden alleinig dem o.a. Zweck der verbindlichen Einforderung an o.g. Ministerien, respektive MinisterInnen oder BüroleiterIn, beziehungsweise Bundestagsbüro adressiert.
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